Psychotherapie

Psychische Erkrankungen können entstehen, wenn Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen dauerhaft nicht weiterhelfen oder sogar zusätzliche Probleme bereiten. Die Psychotherapie bietet einen geschützten Raum, in dem Sie sich mit professioneller Unterstützung mit Ihren Schwierigkeiten auseinandersetzen können, um neue Lösungswege auszuprobieren.

Unsere Arbeitsweise

Um Sie bei der Überwindung Ihrer Probleme und dem Erreichen Ihrer Ziele zu unterstützen, arbeiten wir nach den neuesten, wissenschaftlich überprüften Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie. Auf dem Hintergrund der individuellen Lebensgeschichte setzt dieses Vorgehen bei den aktuellen Schwierigkeiten an und vermittelt Strategien und Fertigkeiten, um die eigenständige Problemlösung und das persönliche Wachstum zu fördern.

In offener und wertschätzender Atmosphäre beinhaltet die Therapie deshalb neben vertrauensvollen Gesprächen vor allem praktische Übungen zur Veränderung von problematischen Verhaltensweisen und eingefahrenen Denkmustern. Die Einzeltherapie kann durch gruppentherapeutische Angebote ergänzt werden.

Auf dem Hintergrund langjährigen Praxiserfahrung behandeln wir das ganze Spektrum psychischer Probleme. Besonders vertraut sind wir mit der Behandlung von:

  • Angst- und Zwangsstörungen

  • Belastungs-, Trauma- und Traumafolgestörungen

  • Depessionen und Burnout
  • Brustkrebserkrankungen

  • Selbstwertproblemen

Von der Kontaktaufnahme zum Therapiebeginn

Zunächst wird ein unverbindlicher Termin zum Kennenlernen vereinbart. Hier können Sie uns Ihre Anliegen schildern und wir prüfen, ob unsere Methoden geeignet sind, Ihre Ziele zu erreichen.

Danach können weitere Termine stattfinden, die dem näheren Kennenlernen und der genauen Diagnostik dienen. Gemeinsam versuchen wir zu verstehen, weshalb Ihre Schwierigkeiten auftreten (Entstehungsmodell) und weshalb sie momentan nicht von alleine wieder verschwinden (Aufrechterhaltungsmodell). Im Anschluss daran leiten wir einen Behandlungsplan ab und entscheiden, wie viele Therapiestunden voraussichtlich notwendig sein werden, um an einer Veränderung zu arbeiten.

Hinweise zu den Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme

Sobald eine psychische Erkrankung vorliegt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von Versicherungen übernommen.

  • Das Behandlungsangebot in unserer Praxis richtet sich an Versicherte aller Krankenkassen, Beihilfeempfänger, Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei sowie Versicherte der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
  • Außerdem können Sie die Therapiekosten selbstverständlich auch als Selbstzahler privat übernehmen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Therapiekosten weiter. Detailinformationen zu den jeweiligen Kostenträgern entnehmen Sie bitte den folgenden Hinweisen:

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich die ersten psychotherapeutischen Gespräche, die u.a. der Diagnostik dienen.

Sobald eine psychische Erkrankung vorliegt, können auch die Kosten für eine komplette Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. In der Regel werden die Kosten von der Gesetzlichen  Krankenversicherung übernommen.

 

Die Kosten für Psychotherapie wird auch von privaten Krankenversicherungen zumeist problemlos übernommen (s.auch  www.derprivatpatient.de ). Der Umfang der abrechenbaren Leistungen sowie das Prozedere der Antragstellung sind jedoch von Ihren individuellen Versicherungsmodalitäten abhängig. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn folgende Konditionen genau ab:

  • Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung?
  • Erstattet Ihre Versicherung Psychotherapie und wenn ja, wie viele Therapiestunden?
  • Übernimmt die Versicherung die Kosten voll oder nur anteilig?

Die gesetzliche Grundlage für unser Stundenhonorar ist die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (bptk.de) Da die Möglichkeit einer vollständigen Erstattung des Honorars durch die privaten Krankenkassen nicht in jedem Fall gegeben ist, können anteilig Kosten entstehen, für die Sie privat aufkommen müssen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Die Kostenerstattung für Psychotherapie wird von den Beihilfestellen nach Antragstellung in der Regel problemlos übernommen. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn folgende Konditionen genau ab:

• Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung?
• Erstattet Ihre Versicherung Psychotherapie und wenn ja, wie viele Therapiestunden?
• Übernimmt die Versicherung die Kosten voll oder nur anteilig?

Die gesetzliche Grundlage für mein Stundenhonorar ist die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP), GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (www.bptk.de). Da die Möglichkeit einer vollständigen Erstattung meines Honorars durch die Beihilfestellen nicht in jedem Fall gegeben ist, können anteilig Kosten entstehen, für die Sie privat aufkommen müssen. 

Alle wichtigen Informationen und Formulare für die Antragstellung

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie kann über Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfolgen, wenn sie infolge eines Arbeits-/ Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Unfallversicherungsträger oder D-Arzt. Diese leiten die Therapie ein. 

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

Die Kostenübernahme für Psychotherapie ist für Bundespolizist:innen auch in Privatpraxen gesichert, seit die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen – BPTK mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen hat. Mit der Heilfürsorge kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Die Kostenübernahme für Psychotherapie ist für Soldat:innen seit 2013 auch in Privatpraxen gesichert, seit die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung Behandlung von Soldaten in Privatpraxen – BPTK mit dem Bundesministerium für Verteidigung geschlossen hat. Mit der Heilfürsorge kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die durch den Truppenarzt ausgestellte Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) mit.

Gerne können Sie auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, unsere psychotherapeutischen Leistungen selbst zu bezahlen. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, legen wir in einem Behandlungsvertrag die Kosten vorab fest. Unser Stundenhonorar orientiert sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP), GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf (www.bptk.de), wobei die Kosten für eine reguläre 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung nach der GOP-Ziffer 870 bei üblichem 2,3-fachen Steigerungssatz exakt 100,55 € betragen.

Wie viele Sitzungen zur Behandlung Ihrer Thematik notwendig sind, lässt sich erst nach unserem Kennenlernen feststellen. Manchmal reichen wenige Sitzungen, manchmal wird eine Langzeittherapie notwendig sein. Auf der Grundlage Ihrer Schilderungen und Zielvorstellungen versuchen wir den Zeitbedarf abzuschätzen und teilen Ihnen unsere Prognose mit. Selbstverständlich können Sie die Therapie jederzeit auch vorzeitig, ohne Angabe von Gründen, beenden.

Ihr Weg zu einer Therapie bei uns

1. Schritt

Zur Terminvereinbarung oder bei offenen Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Email oder nutzen Sie die telefonische Sprechstunde: dienstags und mittwochs von 11:00 bis 11:50 Tel.:0351/79525560

2. Schritt

Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Diagnostik. Wir nehmen uns Zeit zu prüfen, ob eine Psychotherapie für Sie der richtige Weg ist.

3. Schritt

Anschließend erfolgt gegebenenfalls die Beantragung der Kostenübernahme und der Beginn der Therapie bei uns.